Altenheim wechselt zu AVR, wie wird bisherige Betriebszugehörigkeit angerechnet?
#1

Guten Tag, 
das Altenheim, in dem ich Betriebsrat bin, gleicht sich momentan im Zuge des Tariftreuegesetzes dem AVR an. Wir haben viele Mitarbeiter, die hier nach 30 Jahren nun in Lohngruppe 3 eingestuft werden sollen. Eine höhere Einstufung ist laut Geschäftsführerin nicht möglich, da es sich hier um einen "Systemwechsel" handelt, das Einstufen in Gruppe 3 sei schon Entgegenkommen genug. Inwiefern müssen bei einem Systemwechsel zum AVR bisherige Jahre im Betrieb angerechnet werden? 
Vielen lieben Dank
Zitieren
#2

Verdient jemand dadurch weniger.
Es gibt verschiedene Fassungen AVR aber soweit ich sie überblicke besteht kein Anspruch auf eine höhere Stufe. Grundsätzlich dürfte auch Stufe 1 noch AVR-konform sein. Es gibt dort keine Überleitungsregelungen. Wenn es euch nicht reicht müsst ihr euch als Beschäftigte organisieren und eine Tarifvertrag mit Überleitungsregelungen erkämpfen.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Stufe nach 4,5 Jahren im Altenheim
- Im Altenheim: Anspruch auf Inflationsprämie trotz Krankengeld
- Wie wird das Gehalt als Altenpflegerhelfer berechnet?


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers