28.11.2017, 15:07
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Personalrat in einer öffentlichen Behörde besteht aus fünf regulären Mitgliedern. Mit Beschlußfassung haben wir die Neuanschaffung des aktualisierten Personalvertretungsgesetzes bestimmt (jeweils ein Exemplar für jedes reguläre Mitglied + ein Exemplar für das Ersatzmitglied).
Die Dienststelle lehnt die Anschaffung der sechs Exemplare ab; Begründung war das Gebot der sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln. Es reiche, wenn ein neues Exemplar für alle KollegInnen zur Verfügung stehe und jeweils untereinander ausgetauscht werde bzw. könne die Anschaffung des Basiskommentares als lose Blattsammlung angeboten werden.
Gibt es hierzu eine einschlägiges richterliches Urteil?
unser Personalrat in einer öffentlichen Behörde besteht aus fünf regulären Mitgliedern. Mit Beschlußfassung haben wir die Neuanschaffung des aktualisierten Personalvertretungsgesetzes bestimmt (jeweils ein Exemplar für jedes reguläre Mitglied + ein Exemplar für das Ersatzmitglied).
Die Dienststelle lehnt die Anschaffung der sechs Exemplare ab; Begründung war das Gebot der sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln. Es reiche, wenn ein neues Exemplar für alle KollegInnen zur Verfügung stehe und jeweils untereinander ausgetauscht werde bzw. könne die Anschaffung des Basiskommentares als lose Blattsammlung angeboten werden.
Gibt es hierzu eine einschlägiges richterliches Urteil?