24.06.2021, 17:59
Hallo zusammen, ich habe folgende Frage:
Ich bin seit dem 19.04.21, befristet bis zum 17.08.2021, bei einer Kreisverwaltung in NRW angestellt. Laut der Personalverwaltung stehen mit für die Zeit 8 Tage Erholungsurlaub zu. Wenn ich im Jahr anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub habe, dann sind das im Monat 2,5 Tage. Die Vertragsdauer beträgt 4 Monate mal 2,5 Tage, das wären 10 Tage. Ich arbeite in Teilzeit unf habe eine 5 Tagewoche. Habe ich da einen Rechenfehler?
Zudem besteht bei mir eine Schwerbehinderung, wie werden für die Zeit die 5 Tage Zusatzurlaub berechnet?
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.
Gruß
lepitete
Ich bin seit dem 19.04.21, befristet bis zum 17.08.2021, bei einer Kreisverwaltung in NRW angestellt. Laut der Personalverwaltung stehen mit für die Zeit 8 Tage Erholungsurlaub zu. Wenn ich im Jahr anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub habe, dann sind das im Monat 2,5 Tage. Die Vertragsdauer beträgt 4 Monate mal 2,5 Tage, das wären 10 Tage. Ich arbeite in Teilzeit unf habe eine 5 Tagewoche. Habe ich da einen Rechenfehler?
Zudem besteht bei mir eine Schwerbehinderung, wie werden für die Zeit die 5 Tage Zusatzurlaub berechnet?
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.
Gruß
lepitete