12.12.2023, 21:37
Hallo, hoffe, mir kann jemand zu folgender Frage Auskunft geben. In Elternzeit mit 16 Std./Woche bin ich wegen Geburt eines weiteren Kindes Anfang diesen Jahres 2023 nach Mutterschutz im März 2023 in weitere Elternzeit gegangen. Arbeitgeber hat mit dem Novembergehalt 2023 Jahressonderzahlung überwiesen. Gilt die Jahressonderzahlung als Entgelt, so dass damit auch der TZ-Inflationsausgleich im Dezember 2023 für den 16 Std-Vertrag vor Mutterschutz zusteht?