05.01.2018, 09:10
Zunächst einmal: ich arbeite nicht in einem kommunalen Unternehmen, sondern im Öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der dem ÖD gleichgestellt ist. Bei uns gilt ein Haustarifvertrag. In unserem Unternehmen wurde eine Stellenbewertung durchgeführt. Nehmen wir an, dabei wurde festgestellt, dass 51 Prozent der Arbeitsvorgänge einer Stelle der Vergütungsgruppe X entsprechen, 20 Prozent der Vergütungsgruppe Y und 29 Prozent der Vergütungsgruppe Z und dass die Vergütungsgruppe Y über der Vergütungsgruppe X liegt. Dem MA wird eine Arbeitsaufgabe übertragen, die 100 Prozent seiner Arbeitszeit beansprucht und der Vergütungsgruppe Y zugerechnet wird. Der Betrieb erklärt nun, eine Neubewertung der Stelle ist nicht erforderlich. Bei der Bewertung sei schließlich festgestellt worden, dass 20 Prozent der übertragenen Arbeitsvorgänge der Vergütungsgrppe Y angehören. Dass dieser Anteil vorübergehend ansteigt, sei vom MA hinzunehmen, da davon ausgegangen wird, dass der Anstieg nicht länger andauere. Im Durchschnitt des bei der Bewertung zu betrachtenden Zeitraums von 1,5 - 2 Jahren würde der Anteil an Y die bei der Bewertung festgestellten 20 Prozent nicht übersteigen. Die Kontrolle obliege der Führungskraft. Diese Rechtsposition ist doch so erstmal richtig, oder?