18.03.2019, 08:44
Hallo,
ich (EG 8) habe einen Antrag auf Tarifrechte Bezahlung in die EG 9a, nach der neuen Entgeltordnung, gestellt.
Meine Stelle ist nach dem alten BAT in der Vergütungsgruppe Vc/1.b) eingruppiert, was die EG 9a rechtfertigen würde!
Ich erhalte aktuell die EG 8 (TVÖD) und arbeite im sozialen Bereich (Grundsicherungsleistungen).
Meine aktuelle Stellenbeschreibung ist aus dem Jahre 2005!
Mein Arbeitgeber hat meinen Antrag zuletzt abgelehnt (Zweizeiler, ohne richtige Begründung: die Stellenbeschreibung wäre veraltet....).
Aktuell wird eine neue Arbeitsplatzbeschreibung gefertigt.
Nun meine Frage:
Habe ich trotz einer veralteten Arbeitsplatzbeschreibung eine Art "Bestandsschutz"? Sprich, muss mein Arbeitgeber sich nach der alten Arbeitsplatzbeschreibung richten und mir die EG 9a zusprechen?
Wäre toll, wenn ich hier "Hilfe" bekommen könnte:-)
VG K.
ich (EG 8) habe einen Antrag auf Tarifrechte Bezahlung in die EG 9a, nach der neuen Entgeltordnung, gestellt.
Meine Stelle ist nach dem alten BAT in der Vergütungsgruppe Vc/1.b) eingruppiert, was die EG 9a rechtfertigen würde!
Ich erhalte aktuell die EG 8 (TVÖD) und arbeite im sozialen Bereich (Grundsicherungsleistungen).
Meine aktuelle Stellenbeschreibung ist aus dem Jahre 2005!
Mein Arbeitgeber hat meinen Antrag zuletzt abgelehnt (Zweizeiler, ohne richtige Begründung: die Stellenbeschreibung wäre veraltet....).
Aktuell wird eine neue Arbeitsplatzbeschreibung gefertigt.
Nun meine Frage:
Habe ich trotz einer veralteten Arbeitsplatzbeschreibung eine Art "Bestandsschutz"? Sprich, muss mein Arbeitgeber sich nach der alten Arbeitsplatzbeschreibung richten und mir die EG 9a zusprechen?
Wäre toll, wenn ich hier "Hilfe" bekommen könnte:-)
VG K.