Anzahl der Beschäftigten
#1

Hallo,

bezieht sich die Anzahl der Beschäftigten auf Kopfzahlen oder VZÄ?

In welchen Kommentaren zum TVöD wäre das beschrieben?

Danke!
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#2

Teilzeitbeschäftigte zählen bei den Regelungen zu den Unterstellungsverhältnissen anteilig.

"In welchen Kommentaren zum TVöD wäre das beschrieben?"
In allen, die auch die Eingruppierungsregeln kommentieren.

Es braucht aber keinen Kommentar dafür, da der Sachverhalt in den Vorbemerkungen zur Entgeltordnung eindeutig geregelt ist. Siehe dort unter "9. Unterstellungsverhältnisse".
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