16.10.2023, 11:37
Ich habe eine 50%- Stelle im öffentlichen Dienst und meine Dienststelle möchte, dass ich 4 Tage in der Woche zum arbeiten komme. Eine Kollegin von mir hat eine 80%- Stelle, bei ihr wurden die Arbeitstage Montag bis Donnerstag kürzlich in ihrem Arbeitsvertrag, der geändert wurde, festgelegt. Da ich von der halben Stelle nicht leben kann, brauche ich aber wenigstens 2 freie Tage in der Woche, um eine Nebentätigkeit auszuführen, ich kann also nur 3 Tage in der Woche für meine Stelle im ÖD zur Verfügung stehen. Welche Chancen habe ich, dies durchzusetzen?