Arbeitszeit/Bezahlung vertragl. Lehrkraft an Musikschule
#1

Hallo
in meinem neuen Arbeitsvertrag steht sinngemäß:

Bezahlung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Unterrichtsstunden !?
Was ist, wenn ich krank bin bzw.  Schüler nicht zum Unterricht kommen?

Gruß
Olena
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#2

Sind Sie sicher, dass es sich um einen "Arbeitsvertrag" handelt oder doch nicht eher um einen Vertrag als "freier Mitarbeiter"?!
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#3

Hallo
es ist ein Arbeitsvertrag nach TV ÖD Rheinland-Pfalz.
Da dürfte doch so etwas nicht drin stehen.
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#4

Hinsichtlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gibt es einen Anspruch auf Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Dieser ist nicht abdingbar. Wenn ein Schüler nicht zum Unterricht erscheint oder vorher absagt, kommt der Arbeitgeber in Annahmeverzug und muss zahlen.
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