Hallo, in unserer Verwaltung gibt es ein Arbeitszeitkonto und ein Konto, auf welchem die Arbeitnehmer zum Ende des Jahres ihre Stunden übertragen können. Es funktioniert sozusagen wie ein Sparkonto. Hier können die Arbeitnehmer circa 92 Stunden ansammeln. Können Sie mir bitte die gesetzliche Grundlage für diese Art von Konto nennen? Vielen Dank.
Nick
Es handelt sich sicherlich um eine per Dienstvereinbarung getroffe Regelung. Die gesetzliche Grundlage ist das anzuwendene Personalvertretungsgesetz sowie der Tarifvertrag der Raum für eine solche Dienstvereinbarung lässt.
Bei uns gibt es dazu eine entsprechende Dienstvereinbarung.
Wir dürfen z.B. maximal 100 Stunden ansammeln.
Beatrix
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Moin,
wenn es sich um ein Arbeitszeitkonto handelt, sind die Regelungen dazu im SGB IV §§ 7b ff zu finden. Grundlage solche Regelungen einzuführen finden sich im TVöD.
VG 1887