06.03.2018, 12:35
Hallo.
in meiner Dienststelle mit 21 Wahlberechtigten gibt es einen Personalrat mit drei Mitgliedern. Es sind leider keine Ersatzmitglieder mehr vorhanden.
Ich bin eine von diesen drei Personalräten und werde ab Herbst für zwei Jahre in Elternzeit gehen.
Muss nach meinem vorrübergehenden Ausscheiden der Personalrat neu gewählt werden oder können die beiden verbleibenden einfach so weitermachen bis ich wieder da bin?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
in meiner Dienststelle mit 21 Wahlberechtigten gibt es einen Personalrat mit drei Mitgliedern. Es sind leider keine Ersatzmitglieder mehr vorhanden.
Ich bin eine von diesen drei Personalräten und werde ab Herbst für zwei Jahre in Elternzeit gehen.
Muss nach meinem vorrübergehenden Ausscheiden der Personalrat neu gewählt werden oder können die beiden verbleibenden einfach so weitermachen bis ich wieder da bin?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.