31.07.2008, 18:42
Hallo
mir stellt sich folgende Frage zur Ausformung der Rechnungsprüfung:
Erhält der (in diesem Fall auch für die Zahlnug zuständige) Sachbearbeiter zuerst die Rechnung und fordert daraufhin die entsprechenden Unterlagen(verträge) an, oder verwaltet er die Verträge bereits und wartet auf die ensprechenden Rechnugen?
Diese Frage ist insofern relevant, als sowohl der Vetrag als auch die Rechnung eine Täuschung beinhalten und nun zu klären ist, welche Täuschung den Irrtum erregt hat.
mit freundlichen Grüßen
Xavier
mir stellt sich folgende Frage zur Ausformung der Rechnungsprüfung:
Erhält der (in diesem Fall auch für die Zahlnug zuständige) Sachbearbeiter zuerst die Rechnung und fordert daraufhin die entsprechenden Unterlagen(verträge) an, oder verwaltet er die Verträge bereits und wartet auf die ensprechenden Rechnugen?
Diese Frage ist insofern relevant, als sowohl der Vetrag als auch die Rechnung eine Täuschung beinhalten und nun zu klären ist, welche Täuschung den Irrtum erregt hat.
mit freundlichen Grüßen
Xavier