21.08.2012, 16:51
Nach einem Urteil des OVG Bremen ist der Ausschluss aus einer Fraktion mit der Begründung eines "gestörten Vertrauensverhältnisses" nur zulässig, wenn dafür Nachweise vorgelegt werden können:
http://www.nordsee-zeitung.de/region/bre...94995.html