Ausschluss aus der Fraktion aufgrund eines "gestörten Vertrauensverhältnisses"
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Nach einem Urteil des OVG Bremen ist der Ausschluss aus einer Fraktion mit der Begründung eines "gestörten Vertrauensverhältnisses" nur zulässig, wenn dafür Nachweise vorgelegt werden können:

http://www.nordsee-zeitung.de/region/bre...94995.html
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