Hat ein Angestellter Recht, zu einem Personalgespräch einen Vertreter seiner Wahl hinzuzuziehen oder muss er sich mit derjenigen Person begnügen, die gerade Zeit hat?
Welches Personalvertretungsgesetz?
Grundsätzlich muss die Dienststelle nicht den Termin umlegen um die Teilnahme des gewünschten Personalratsmitglieds zu ermöglichen. Daneben muss auch der Personalrat grundsätzlich nicht dem Wunsch folgen, dass sich Person A kümmert.
Ansonsten lässt es sich immer nur im konkreten Einzelfall - unter Kenntnis aller Details- prüfen ob der Arbeitgeber sein Direktionsrecht überzieht. Letztlich sollte man mit dem PR klären wie der die Sache sieht.