21.06.2023, 19:03
Ich habe bis 31.05.23 bei einem kommunalen Arbeitgeber gearbeitet. Zum 01.06.23 bin ich zur Deutschen Rentenversicherungsanstalt gewechselt. Bekomme ich die Inflationsausgleichszahlung im Juni von meinem ehemaligen Arbeitgeber ausbezahlt, auch wenn ich von diesem kein Gehalt mehr beziehe?