Bauhofmitarbeiter Malermeister
#1

Hallo zusammen 

Ich arbeite seit 13 Jahren auf dem Bauhof als Gemeindearbeiter.
Vor 8 Jahren habe ich meinen Meister als Maler und Lackierer gemacht.
Ich bin in der Endgeldgruppe 6 eingestuft.
Ich würde gerne höher gruppiert werden.

Meine Frage:

Ist das gesetzlich geregelt, dass Meister in höhere Gruppen kommen oder kann die Gemeinde sagen nein das machen wir nicht?

Würde mich auf Antworten freuen
Zitieren
#2

Es ist nicht gesetzlich geregelt, sondern tariflich. Voraussetzung für die Eingruppierung als Meister ist aber, dass Du überwiegend auch entsprechende Meister-Aufgaben wahrnimmst. Wenn Du überwiegend "nur" normale Tätigkeiten als Gemeindearbeiter erledigen musst, wirst Du auch "nur" als Gemeindearbeiter bezahlt.

Hier die Tätigkeitsmerkmale TVöD für Meister
Zitieren
#3

Danke für die schnelle Antwort.

Es gibt Projekte wo ich als Meister gefragt werde.
Z.b.
Habe ich einen kompletten Kindergarten von außen renoviert.
Oder eine Wohnung umgebaut von Decken abhängen bis Boden verlegen.

Aber meistens bin ich bei der Grünanlagen pflege.
Obwohl es mehr wie genug Arbeiten für einen Maler gibt. Wir haben über 20 Gebäude, wo die Holzfenster gestrichen werden müssten oder Spielgeräte.

Würde mich dann in Gruppe 8 sehen, Meister mit den entsprechenden Tätigkeiten.

Da ist die Planung vom oben her einfach schlecht.
Dafür kann ich ja nichts. Wenn der Meister rasen mähen muss und die Gebäude verfallen. Die Arbeit ist da wird nur nicht beauftragt
Zitieren
#4

Du kannst es versuchen. Ich würde an Deiner Stelle mit meinem Vorgesetzten sprechen und ihn fragen, ob man bereit ist, Dir entsprechende Meister-Aufgaben für Entgeltgruppe 8 zu übertragen. Wenn er das ablehnt, bleibt Dir nur die Möglichkeit, dich wegzubewerben.
Zitieren
#5

"Dafür kann ich ja nichts. Wenn der Meister rasen mähen muss und die Gebäude verfallen. Die Arbeit ist da wird nur nicht beauftragt"

Dann muss man sich auf eine Meisterstelle bewerben.

" Wir haben über 20 Gebäude, wo die Holzfenster gestrichen werden müssten oder Spielgeräte."
Ob das nun Meistertätigkeiten wären oder wohl eher Gesellentätigkeit müsste man sehen.

Es braucht im längeren Durchschnitt 50% Arbeitsvorgänge mit Meistertätigkeit.
Zitieren
#6

Das ganze ist doch eigentlich ganz einfach:
Schau in deine Stellenbeschreibung, was deine Aufgaben sind. Sind dort Aufgaben eines Meisters aufgeführt, könnte sich ein Anspruch ergeben. Hängt dann vom Umfang und den Zeitanteilen ab.
Stehen da die Arbeiten nicht drin, musst Du die auch nicht machen.
Du bist doch Meister, Du kannst sowas doch... Ich hab hier ein bissel das Gefühl, man nutzt deine Qualifikation aus.
Zitieren
#7

(16.07.2024, 11:19)svenabg schrieb:  Das ganze ist doch eigentlich ganz einfach:
Schau in deine Stellenbeschreibung, was deine Aufgaben sind. Sind dort Aufgaben eines Meisters aufgeführt, könnte sich ein Anspruch ergeben. Hängt dann vom Umfang und den Zeitanteilen ab.
Stehen da die Arbeiten nicht drin, musst Du die auch nicht machen.
Du bist doch Meister, Du kannst sowas doch... Ich hab hier ein bissel das Gefühl, man nutzt deine Qualifikation aus.

Ich vermute, dass der Fragesteller nicht Meister-Tätigkeiten in ausreichendem Umfang ausüben muss. Das ist das Problem vieler Beschäftigter in kleineren Gemeinden, nicht nur auf dem Bauhof. Man erreicht mit den höherwertigen Arbeitsvorgängen nicht die Grenze der 50 %, die zumeist für eine Höhergruppierung notwendig ist. Es wird trotzdem erwartet, dass anspruchsvolle Aufgaben in entsprechender Meister-Qualität erledigt werden, auch wenn dies faktisch nicht honoriert wird.

Das System der Eingruppierung ist in diesem Punkt manchmal ungerecht. Das betrifft in ähnlicher Weise auch die Verwaltung, wo in kleinen Gemeinden manche Mitarbeiter z.B. Ordnungwesen, Einwohnermeldesen und Standesamtswesen bearbeiten müssen, also sehr vielschichtige Aufgaben, und dafür mit Entgeltgruppe 8 abgespeist werden.
Zitieren
#8

Stimmt. Da wird gern mal jemand mit Zusatzqualifikation etwas preiswerter eingestellt und darf dann "im Einzelfall" entsprechende Arbeiten erledigen.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Erschwerniszuschläge für Bauhofmitarbeiter Bereich Reinigung
- Bauhofmitarbeiter für Spielplatzkontrolle
- Winterdienst: Bauhofmitarbeiter wegen fahrlässiger Tötung angeklagt


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers