Für welche Kriterien (Arbeitstätigkeiten) werden die Erschwerniszuschläge bezahlt? Welche Berechnungsgrundlage ist Ausschlag gebend? ( Eingruppierung EG 1 TVÖD bzw. befristete Maßnahme )
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Grundsätzlich gilt, dass Erschwerniszuschläge nur dann gezahlt werden, wenn die zu verrichtende Tätigkeit für den Beschäftigten eine außergewöhnliche Erschwernis darstellen. Mit der Regelung ist keine berufsbedingte Erschwernis im Rahmen der normalen und typischen Tätigkeit im Beruf gemeint.