20.08.2018, 07:09
Hallo, ich befinde mich momentan in einer schwierigen Situation und bräuchte einen Rat. Ich bin seit 2 Jahren (nach einem Jahr durfte Iich die Ausbildung neu starten- konnte aber auch dann bis jetzt aus gesundheitlichen Gründen nicht auf der Dienststelle erscheinen) im Beamtenverhältnis auf Wiederruf/ Beamtenanwärter und bin seit Beginn des 4. Ausbildungsmonats krankgeschrieben. Beim Amtsarzt war ich bereits vor längerer Zeit - von diesem habe ich nichts mehr gehört. Versuche der Wiedereingliederung sind gescheitert. Inzwischen sind die Ärzte und ich auch an dem Punkt, an dem wir festgestellt haben, dass es keinen Sinn hat die Ausbildung (Landesbeamter Anwärter) fortzusetzen. Leider weiß ich nicht, wie ich dies nun angehen soll und was speziell in meinem Fall, auf mich zu kommt. Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrages auf Entlassung, wenn dieser auf ärztlichen Rat erfolgt ? Muss ich meine Bezüge zurückzahlen, trotz Entlassungswunsch auf ärztlichen Rat ? Ich freue mich sehr über jede Hilfe ! Danke im Voraus !