Anwärter g.D. Entlassung nach wiederholtem Nichtbestehen der Zwischenprüfung
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,

angenommen ein Anwärter des g.D. besteht die Wiederholung der Zwischenprüfung nicht, wie lange würde der Dienstherr sich wohl Zeit lassen, um den Beamten auf Widerruf aus dem öffentlichen Dienst- und Treueverhältnis zu entfernen. In dem Fall würde der Beamte keinen Antrag auf einen dritten Versuch stellen, die Zwischenprüfung erfolgreich ablegen zu können. Ferner geht es um einen Bundesbeamten.

Mit freundlichen Grüßen
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#2

Die Entlassung folgt direkt aus dem Gesetz. Da wird er sich keine Zeit lassen das Gesetz umzusetzen.
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#3

Als Alternative gäbe es freilich noch die Möglichkeit der (zumindest vorübergehenden) Weiterbeschäftigung im Angestelltenverhältnis (EG 6 oder so). In meiner Studienzeit wurde dies bei einigen auf diese Weise "zwangsausgeschiedenen" StudienkollegInnen so gehandhabt.

Angesichts des heutigen Fachkräftemangels könnte diese Lösung für beide Seiten vorteilhaft sein; ein Anwärter des gD, der die Zwischenprüfung nicht bestanden hat (was vielfältige Ursachen haben kann und nicht zwangsläufig auf "Unfähigkeit" hindeutet), eignet sich sicher besser für eine VFA-Stelle als z. B. Bürokaufleute oder ReFa.
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