30.01.2023, 10:58
Sehr geehrte Damen und Herren,
angenommen ein Anwärter des g.D. besteht die Wiederholung der Zwischenprüfung nicht, wie lange würde der Dienstherr sich wohl Zeit lassen, um den Beamten auf Widerruf aus dem öffentlichen Dienst- und Treueverhältnis zu entfernen. In dem Fall würde der Beamte keinen Antrag auf einen dritten Versuch stellen, die Zwischenprüfung erfolgreich ablegen zu können. Ferner geht es um einen Bundesbeamten.
Mit freundlichen Grüßen
angenommen ein Anwärter des g.D. besteht die Wiederholung der Zwischenprüfung nicht, wie lange würde der Dienstherr sich wohl Zeit lassen, um den Beamten auf Widerruf aus dem öffentlichen Dienst- und Treueverhältnis zu entfernen. In dem Fall würde der Beamte keinen Antrag auf einen dritten Versuch stellen, die Zwischenprüfung erfolgreich ablegen zu können. Ferner geht es um einen Bundesbeamten.
Mit freundlichen Grüßen