Ich bin seit 01.01.2021 befristet angestellt im Gesundheitsamt. Nun habe ich eine 5. weitere Verlängerung meines Vertrages bis zum 30.06.2023. Ist das so zulässig, oder müsste ich nicht schon übernommen weden?
Es ist tatsächlich ohne Sachgrund? Man gibt ja Sachgründe nicht im Arbeitsvertrag an. Woraus stützt sich die Annahme "ohne Sachgrund"?
Wenn tatsächlich ohne Sachgrund, wäre die Befristung nicht wirksam und könnte vor Gericht erfolgreich angegriffen werden.
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Wichtig ist auch die Frage, ob der Arbeitsvertrag immer mit dem gleichen Arbeitgeber abgeschlossen wurde (BVA und Landkreis-/Stadtverwaltung sind unterschiedliche Arbeitgeber).