Begründung
#1

Hallo an alle,
leider haben wir immer wieder mit unseren AG das Problem, dass der Personalrat über eine Maßnahme entscheiden muss und dazu keine Begründung vorliegt.
Wie kann man dem AG klar machen, dass er das muss? Unsere Gemeinde ist der Meinung, dass sie dies eben nicht tun muss. Aktuell ist der Fall so, dass es Vorstellungsgespräche gegeben hat und es nicht begründet wird, warum der eine genommen wurde.

Wer kann mir im BayPVG eine Grundlage nennen, dass wir dies bekommen? Ansonsten ist es für uns nicht nachvollziehbar, da wir ansonsten so gut wie keine Infos bekommen.

Gruß
M.
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#2

Normalerweise ist doch bei den Vorstellungsgesprächen auch der Personalrat anwesend.
Bei uns (auch kleine Gemeinde) wird nach dem letzten Bewerber eine Vorauswahl getroffen und der FBL entscheidet dann, welche Bewerber er mit 1,2,3 bewertet (in der Reihenfolge wird genommen) und oft ist es so, dass der Rest ebenfalls zu der Entscheidung gelangt, mit Abweichungen bei den Plätzen 2,3,4 usw.
Daraus sollte man zumindest ableiten können, warum die Entscheidung getroffen wurde.
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#3

Hallo, lasst euere DStL doch auflaufen. Lehnt ab mit der Begründung, dass Unterlagen fehlen und ihr die Entscheidung nicht nachvollziehen könnt.
Bei uns ist der PRV mit bei der Vorstellungsrunde.
Es wird dann gleich vor Ort darüber gesprochen.
Der PRV nimmt die Info´s dann mit ins Gremium.
mfG

BBH
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#4

Auf Wunsch des PR ist eine Maßnahme zu begründen, das gilt aber nicht für Personalangelegenheiten. Deshalb würde ich mit der Begründung ablehnen, dass nach Auffassung des PR gegen die Bestenauslese verstoßen wurde. Dann muss der Arbeitgeber aus der Hose kommen, keine andere Wahl.
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#5

Der Hinweis mit der "Bestenauslese" und einem Verstoß hiergegen ist bei uns immer erfolgreich !!! Guter Hinweis
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