Bekommt man frei an seiner Hochzeit?
Nein, man gibt ja Freiheiten auf ;-)
Ob eine Freistellung von der Arbeit in Betracht kommt hängt vom anzuwendenden Tarifvertrag oder anzuwendenden Beamtenrecht ab. Für die großen Tarifverträge im öffentlichen Dienst ist die Sicht in der Kommentarliteratur uneinheitlich ob der Arbeitgeber tariflich bezahlt freistellen kann. Zumindest besteht kein Anspruch. Auch sind ggf. Regelungen in Dienstvereinbarungen etc. zu prüfen.