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Sonderurlaub für die Hochzeit des Kindes
Gast
-
#1
13.06.2022, 16:43
Hallo,
bekommt man für die Hochzeit des Kindes einen Tag frei ?
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Gast
-
#2
13.06.2022, 17:15
Grundsätzlich könnte gemäß § 27 TVöD (ähnlich TV-L) Sonderurlaub gewährt werden. Sonderurlaub ist eine unbezahlte Freistellung. Anspruch auf eine bezahlte Freistellung nach § 28 TVöD (ähnlich TV-L) besteht nicht.
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Multi-Zitat
Gast
-
#3
13.06.2022, 20:28
Siehe auch
Sonderurlaub bei Hochzeit der Kinder
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