09.12.2020, 15:50
Hallo zusammen,
folgendes Thema beschäftigt mich:
Vertrag 1: Elternzeit vom 20.03.2020 bis 19.03.2020, ab dem 20.03.2020 lebt dieser Vertrag wieder in Vollzeit auf, bis ich am 18.04.2020 in Mutterschutz gehe.
Vertrag 2: Teilzeit in Elternzeit seit dem 20.03.2018 bis 19.03.20210, der Teilzeit-Vertrag endet.
Was ist nun die Berechnungsgrundlage? Ich bin mir uneinig mit der Personalabteilung.
Diese nimmt für Vertrag 2 den Februar 2020 als Berechnungsgrundlage, davon 3/12.
Für meinen derzeitigen Vollzeitvertrag Nr. 1 wird das anteilige TZ ENtgelt aus VErtrag 2 und Vertrag 1 genommen. Daraus dann 9/12.
Das kann doch nicht korrekt sein oder?
Ich bin der Meinung, dass das Entgelt aus Vertrag 1 für die Monate März und April zusammengerechnet werden muss, durch die Kalendertage geteilt und dann mal 30,67 gerechnet werden muss.
Was stimmt denn nun?
Vielen Dank vorab!
Viele Grüße
folgendes Thema beschäftigt mich:
Vertrag 1: Elternzeit vom 20.03.2020 bis 19.03.2020, ab dem 20.03.2020 lebt dieser Vertrag wieder in Vollzeit auf, bis ich am 18.04.2020 in Mutterschutz gehe.
Vertrag 2: Teilzeit in Elternzeit seit dem 20.03.2018 bis 19.03.20210, der Teilzeit-Vertrag endet.
Was ist nun die Berechnungsgrundlage? Ich bin mir uneinig mit der Personalabteilung.
Diese nimmt für Vertrag 2 den Februar 2020 als Berechnungsgrundlage, davon 3/12.
Für meinen derzeitigen Vollzeitvertrag Nr. 1 wird das anteilige TZ ENtgelt aus VErtrag 2 und Vertrag 1 genommen. Daraus dann 9/12.
Das kann doch nicht korrekt sein oder?
Ich bin der Meinung, dass das Entgelt aus Vertrag 1 für die Monate März und April zusammengerechnet werden muss, durch die Kalendertage geteilt und dann mal 30,67 gerechnet werden muss.
Was stimmt denn nun?
Vielen Dank vorab!
Viele Grüße