Besuch beim PR ankündigen?
#1

Muss ein Mitarbeiter einen Besuch beim PR bei seinem Vorgesetzten explizit ankündigen oder reicht die Aussage, dass er z.B. einen "internen Termin" hat? 

Wir stehen hier gerade als PR mit dem Amt in der Diskussion, die meinen, der Mitarbeiter müsste angeben, dass er zum PR geht. Die Gründe müssen natürlich nicht angegeben werden. Da sind wir uns natürlich einig. 

Wir als PR sind aber der Meinung, dass der Mitarbeiter nicht sagen muss, dass er zum PR geht, weil dies schon viel Staub und Spekulation aufwühlen könnte. Alleine dem Vorgesetzten mitteilen zu müssen, dass man zum PR gehen möchte, wird bestimmt schon einige ausbremsen.
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#2

Wenn man in der Pause/außerhalb der Arbeitszeit zum PR geht muss man dies natürlich nicht angeben. Ansonsten muss er sich grundsätzlich mit Angabe des Grundes (nicht des Themas) abmelden (und auch nach Rückkehr zurückmelden). Teilweise wird vertreten, dass eine solche Abmeldung verzichtbar ist, wenn solche vorübergehenden Abwesenheiten vom Arbeitsplatz auch sonst nicht angezeigt werden müssen. Dies stützt sich aber nicht auf Rechtsprechung und leitet sich aus Kommentierungen zum § 39 BetrVG ab obwohl die Regelungen des Personalvertretungsrechts etwas anders sind.
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#3

In den Kommentaren zum § 44 SächsPersVG (Sprechstunden) von Vogelsang/Bieler/Kleffner/Rehak als auch von Gliech/Seidel/Schwill wird von einer Abmeldepflicht (Verlassen des Arbeitsplatzes) ausgegangen. Hintergrund ist der störungsfreie Dienstablauf. Worum es beim Besuch des Personalrates geht, muss natürlich nicht angegeben werden ...
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#4

(27.11.2024, 12:38)Gast schrieb:  Wenn man in der Pause/außerhalb der Arbeitszeit zum PR geht muss man dies natürlich nicht angeben. Ansonsten muss er sich grundsätzlich mit Angabe des Grundes (nicht des Themas) abmelden (und auch nach Rückkehr zurückmelden). Teilweise wird vertreten, dass eine solche Abmeldung verzichtbar ist, wenn solche vorübergehenden Abwesenheiten vom Arbeitsplatz auch sonst nicht angezeigt werden müssen. Dies stützt sich aber nicht auf Rechtsprechung und leitet sich aus Kommentierungen zum § 39 BetrVG ab obwohl die Regelungen des Personalvertretungsrechts etwas anders sind.

Ein Besuch für den Arbeitnehmer beim PR ist doch Arbeitszeit, oder?  Icon_wink Du weißt, worauf ich hinaus möchte? 

Ich finde das konkrete Abmelden, dass man zum PR geht, ebenfalls bedenklich. Viele Mitarbeiter haben ja den Vorgesetzten oder Kollegen als Grund, warum sie ein Gespräch suchen. Die merken ja meistens auch vorher, dass es irgendwo kriselt. Wenn dann einer sagt: "Ich geh mal eben zum PR" ist es doch schon fast egal, dass er keinen Grund angeben muss, warum er dahin geht. Den kann sich nämlich jeder dann schon denken. 

Thema ist interessant. Vor allem, wenn man bedenkt, dass viele PR- oder BR-Räumlichkeiten oft so liegen, dass halt nicht jeder sehen kann, wer bei den Vertretungen so ein- und ausgeht.
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#5

"Du weißt, worauf ich hinaus möchte? "
Nein.

Wenn man nicht will, dass die Führungskraft davon erfährt, macht man es in der Freizeit. Die 1h oder so sollte es einem Wert sein. Ja, man darf den PR bei entsprechenden Gründen in der Arbeitszeit aussuchen. Es ist aber nicht geregelt, dass man dies ohne Abmeldung machen darf. Dass unter gewissen Umständen die Abmeldung entbehrlich sein kann, hatte ich im Beitrag #2 erwähnt. Aber aus möglichen oder gefühlten möglichen Nachteilen folgt kein Recht, ohne Abmeldung während der Arbeitszeit zum PR zu gehen.
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