10.08.2012, 09:55
Hallo zusammen,
dass dem PR die Bewerbungsunterlagen vollständig vorgelegt werden müssen, ist unstrittig. Lediglich der Zeitpunkt ist für mich nicht wirklich ersichtlich. Auch in der Kommentierung ist nicht genau herauszulesen, ob dem PR die Unterlagen so frühzeitig vorgelegt werden müssen, dass er noch auf die Liste der einzuladenden Bewerberinnen/Bewerber einwirken kann.
Reicht es aus, dem Personalrat die vollständigen Bewerbungsunterlagen erst direkt vor der Mitbestimmung auszuhändigen?
Hat da schon jemand Erfahrungen? Gerichtsurteile wären sehr vorteilhaft.
Gruß und Dank im Voraus
Blauer
dass dem PR die Bewerbungsunterlagen vollständig vorgelegt werden müssen, ist unstrittig. Lediglich der Zeitpunkt ist für mich nicht wirklich ersichtlich. Auch in der Kommentierung ist nicht genau herauszulesen, ob dem PR die Unterlagen so frühzeitig vorgelegt werden müssen, dass er noch auf die Liste der einzuladenden Bewerberinnen/Bewerber einwirken kann.
Reicht es aus, dem Personalrat die vollständigen Bewerbungsunterlagen erst direkt vor der Mitbestimmung auszuhändigen?
Hat da schon jemand Erfahrungen? Gerichtsurteile wären sehr vorteilhaft.
Gruß und Dank im Voraus
Blauer