Bewertung von Beamtenstellen
#1

Hallo, 

ich arbeite im Prozessmanagement und nehme gerade Prozesse zum Thema Stellenbewertung auf. Kann mir jemand von euch vielleicht sagen, was die genaue Rechtsgrundlage für die Bewertung von Beamtenstellen ist. Das maßgebliche Bundesland ist Bayern. 

LG
Susanne
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#2

Für die Beamten der Besoldungsordnungen A und B ergibt sich aus Art. 19 Absatz 1 BayBesG, dass die Funktionen der Beamten und Beamtinnen nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen unter Berücksichtigung der gemeinsamen Belange der in Art. 1 Absatz 1 Satz 1 genannten Dienstherren sachgerecht zu bewerten und Ämtern zuzuordnen sind.
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