Buchungen Grundstückskäufe/-verkäufe mit Vermessung
#1

Hallo,

vor knapp einem halben Jahr habe ich den Schritt aus der Wirtschaft in die öffentliche Verwaltung gewagt. Damit geht einher, dass gewisse Vorgänge leider neu für mich sind.
Dazu kommt leider noch, dass ich für Nachfragen, die meine Stelle betreffen, leider keinen wirklichen Ansprechpartner habe, da meine Vorgänger auf der Stelle nicht mehr im Haus tätig sind.

Bei meinem Problem geht es, wie der Titel andeutet, um Grundstückskäufe bzw. -verkäufe. Folgender Sachverhalt liegt vor:

Nach dem Erschließen von neuen Grundstücken, werden diese an entsprechende Interessenten verkauft. Dazu wird selbstverständlich beim Notar ein Vertrag mit Auflassungserklärung geschlossen und der Kaufpreis festgesetzt.
Nun kommt es aber, vor allem eben in Verbindung mit neuen Grundstücken, dazu, dass diese zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht vermessen sind oder im Zuge des Verkaufs neu vermessen werden.
Die Verkaufspreise richten sich generell nach den vorliegenden, aber nicht durch Vermessung bestätigten, Quadratmetern. Da zum Zeitpunkt der Vertragsschließung bekannt ist, dass noch eine Vermessung stattfinden muss, ist dies entsprechend berücksichtigt und festgehalten, dass sich der vertraglich festgelegte Kaufpreis auf Grundlage der Vermessung noch ändern könnte.

Vertraglich festgehalten ist darüber hinaus, dass der Kaufpreis innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Vertrages gezahlt werden muss. Das Vermessungsergebnis liegt aktuell leider teilweise erst ein halbes Jahr nach Verkauf des Grundstücks vor.

In der Vergangenheit wurde es hier so gehandhabt, dass die Zahlung in der Schwebe gelassen und die Anordnung erst erstellt wurde, sobald die Vermessung abgeschlossen und der endgültige Grundbucheintrag und die korrekte Quadratmeterzahl vorlag. Denn erst dann weiß man durch die Vermessung, ob der vertraglich festgelegte Verkaufswert korrekt ist oder wir den Differenzbetrag gutschreiben oder nachfordern müssen.

Dies wird so gehandhabt mit der Begründung, dass es bei einem Grundstückskauf bzw. -verkauf nur eine Buchung geben dürfe und eine mögliche Korrektur aufgrund der Vermessung nicht durch eine zweite Buchung dargestellt werden dürfe.

Hat jemand mit einer identischen bzw. ähnlichen Konstellation bereits Erfahrung?

Ist dieses Vorgehen so korrekt? Der Grund meiner Nachfrage ist ein aktueller Fall, in dem wir im Jahr 2019 ein Grundstück gekauft haben und das Vermessungsergebnis dazu geführt hat, dass wir noch einen geringen Betrag an den Verkäufer auszahlen mussten. Allerdings war dies zeitlich alles so gelegen, dass diese Zahlung erst in 2020 getätigt werden konnte, wir also eine Zahlung in 2019 und eine in 2020 hatten und nur eine Buchung gar nicht mehr möglich war.

Die Kommune, bei der ich angestellt bin, liegt in Niedersachsen, was eventuell auch noch von Bedeutung sein könnte.

Vielen Dank für die Rückmeldungen im Voraus.
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#2

Hallo nach Niedersachsen,

ich wäre für die Behebung der Ursache des Problems, nicht der Folgen. Die Praxis bei Ihnen, dass der Kaufpreis innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Vertrages gezahlt werden muss, obwohl das Vermessungsergebnis noch nicht vorliegt, kenne ich hier aus Brandenburg nicht. Eine Zahlung des Kaufpreises binnen 1 Monat nach Beurkundung ist auch gängig, wobei es aber dann um vermessene Grundstücke geht. So besteht auch für den Käufer noch etwas Zeit, die Grundschuldeintragung vornehmen zu lassen.

Der Zahlungstermin sollte mit der erfolgreichen Vermessung u. / o. der Übernahme im Katasteramt als Bedingung gekoppelt sein. Dann haben Sie in Zukunft mit Buchungen keinerlei Probleme. Sprechen Sie das doch ein mal mit Ihrem Notariat durch.

Grüße aus dem Brandenburger Land.
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#3

Gast schrieb:Dies wird so gehandhabt mit der Begründung, dass es bei einem Grundstückskauf bzw. -verkauf nur eine Buchung geben dürfe und eine mögliche Korrektur aufgrund der Vermessung nicht durch eine zweite Buchung dargestellt werden dürfe.

Ist dieses Vorgehen so korrekt? Der Grund meiner Nachfrage ist ein aktueller Fall, in dem wir im Jahr 2019 ein Grundstück gekauft haben und das Vermessungsergebnis dazu geführt hat, dass wir noch einen geringen Betrag an den Verkäufer auszahlen mussten. Allerdings war dies zeitlich alles so gelegen, dass diese Zahlung erst in 2020 getätigt werden konnte, wir also eine Zahlung in 2019 und eine in 2020 hatten und nur eine Buchung gar nicht mehr möglich war.

Ein herzliches Hallo aus der Finanzabteilung einer anderen nds. Stadt!

Die Begründung mit der zweiten Buchung ist Blödsinn. Betroffen sind bei Grundstückverkäufen immer Bilanzkonten, die auch mit einer zweiten oder dritten Buchung bebucht bzw. geändert werden können. Jede Finanzsoftware gibt dies her. Kommt diese Aussage direkt aus Eurer Finanzabteilung? Ansonsten dort nachfragen.

Eurer aktueller Fall dreht die Sache, diesmal seit Ihr lt. Deinem Text der Käufer!? Auch hier kein Problem. Der Grundstückskauf in 2019 wird gebucht unter Produktnummer xy sowie Konten 0xy (Bilanzkonto) sowie 78xy (Finanzrechnungskonto). Bei weiteren Buchungen in Folgejahren werden einfach dieselben Konten, allerdings im Jahr 2020, herangezogen. Vorab am besten mit der Finanzabteilung sprechen, ggfs. läuft dies unter dem Konto "Anlagen im Bau" 092.

Gast schrieb:Hallo nach Niedersachsen,

ich wäre für die Behebung der Ursache des Problems, nicht der Folgen.

 Hallo ins schöne Brandenburger Land. Diese Lösung wird aber nicht beim aktuellen Problem helfen.
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#4

Hallo,

vielen Dank erst einmal für die Rückmeldungen.

Zitat:
Zitat:Hallo nach Niedersachsen,

ich wäre für die Behebung der Ursache des Problems, nicht der Folgen.

Hallo ins schöne Brandenburger Land. Diese Lösung wird aber nicht beim aktuellen Problem helfen.


Denke ich in diesem Fall auch. Grundsätzlich liegt das Hauptproblem wohl auch darin, dass die Vermessung aktuell sehr lange dauert. Das ist wohl in der Vergangenheit/vor meiner Zeit nicht der Fall gewesen. Und das Zahlungsziel auf über ein halbes Jahr fest zu legen mag bei der aktuellen Zinssituation zwar nicht so einen großen Unterschied machen, ist aber dennoch meiner Meinung nach zu groß.

Zitat:Kommt diese Aussage direkt aus Eurer Finanzabteilung?

Die Aussage stammt direkt vom Sachgebietsleiter, ja.

Künftig wird es (bei Verkäufen) bei uns so gelöst, dass das erhaltene Geld vorerst unter "Empfangene Anzahlungen" (2741x) gebucht und dann nach Abschluss des Vorgangs auf die Anlage gebucht wird.
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