Corona Sonderzahlung 2022
#1

Hallo, mein Mann arbeitet im Bauhof einer Gemeinde am Bodensee und wir möchten wissen ob die Sonderzahlung in Höhe von 1300 Euro auch den Bauhofmitarbeiter zusteht?
Im Rathaus wurde die Auskunft erteilt dass das nur die Rathaus Mitarbeiter und Beamten bekommen. Stimmt das?
Vielen Dank für eure Meinungen.
#2

Arbeitnehmer: Landesbeschäftigte (im Geltungsbereich des TV-L)
Beamte: Landes- und Komunalbeamte
#3

Bekommt jeder im öffentlichen Dienst, soweit ich weiß
#4

(10.02.2022, 07:29)Gast schrieb:  Bekommt jeder im öffentlichen Dienst, soweit ich weiß

Im Bereich des TVöD gab es nur im Dezember 2020 eine Corona-Prämie von maximal 600 €.

Und Mitarbeiter von Bauhöfen werden nach dem TVöD bezahlt. Es sei denn sie arbeiten in Berlin, Hamburg oder Bremen (dann TV-L).
#5

Strassenmeistereien bekommen es komplett.
#6

Wie bereits geschrieben wurde steht die Coronazahlung von 1300 Euro nur den Beschäftigten die unter den Tarifvertrag der Länder (TV-L) fallen zu.
Für Arbeitnehmer der Kommunen wurde die Coronazahlung im Jahr 2020 mit bis zu 600 Euro ausgehandelt.
Das Ergebnis der Tarifverhandlung des TV-L wird aber für die Beamten aus Bayern und Baden Württemberg übertragen.

Das heißt, die Aussage dass nur Rathausmitarbeiter und Beamte die 1300 Euro bekommen ist falsch. Die Beamten bekommen die Sonderzahlung und Tariferhöhung und sonst niemand.
#7

Man sollte auch beachten dass die sogenannten Coronazahlungen m. E. eigentlich nichts mit Corona zu tun haben. Es ist eine Tariferhöhung und wird nur so benannt damit sie steuerfrei ist.
Die Beschäftigte der Kommunen hatten ein halbes Jahr eine Nullrunde und die im TV-L warten jetzt bis Dezember auf die Tariferhöhung.
#8

Toll, habe schon fest mit dem Geld gerechnet 
Grüße vom Bauhof
#9

Also heißt dass, das Beamte (egal ob Landes- oder Kommunalbeamte) die Prämie bekommen. Aber Beschäftigte NUR wenn die im Landesdienst sind und nicht im Kommunaldienst?
#10

Haben Kommunalbeamte im Jahr 2020 analog zu den Kommunalbeschäftigten (Baden-Württemberg) auch eine Coronaprämie bekommen? Die 600,00 EUR waren ja nicht verbindlich, sondern nur die Obergrenze. Manche Kommunen haben auch weniger bezahlt.
#11

(30.03.2022, 09:20)Gast schrieb:  Haben Kommunalbeamte im Jahr 2020 analog zu den Kommunalbeschäftigten (Baden-Württemberg) auch eine Coronaprämie bekommen? Die 600,00 EUR waren ja nicht verbindlich, sondern nur die Obergrenze. Manche Kommunen haben auch weniger bezahlt.

Nein
#12

Ich arbeite selber auf dem Bauhof in SH und wir haben auch alle nichts bekommen, obwohl es so von den Medien verbreitet wurde...
Im Grunde genommen,war es klar dass es wieder nur Beamte bekommen und Personen in hohen Lohngruppen.

In meinem Freundeskreis (ebenfalls angestellt im öffentlichen) gibt es allerdings auch nicht Beamte, welche den Bonus dieses Jahr erneut erhalten haben...
#13

Dann waren die Bekannten wohl beim Land beschäftigt (Landratsamt ?) wenn sie die 1.300,00 EUR bekommen haben.
#14

Es ist relativ einfach:

Die Landesbeamten (einschl. Beamte der Kommunen) werden zumeist ähnlich wie die Beschäftigten nach dem Tarifvertrag der Länder behandelt.

Also NICHT nach dem TVöD.

Dementsprechend haben die Landesbeamten wie auch die Landesbeschäftigten erst jetzt 2022 eine Corona-Prämie erhalten.
#15

(30.03.2022, 10:41)Gast schrieb:  Ich arbeite selber auf dem Bauhof in SH und wir haben auch alle nichts bekommen, obwohl es so von den Medien verbreitet wurde...
Im Grunde genommen,war es klar dass es wieder nur Beamte bekommen und Personen in hohen Lohngruppen.

In meinem Freundeskreis (ebenfalls angestellt im öffentlichen) gibt es allerdings auch nicht Beamte, welche den Bonus dieses Jahr erneut erhalten haben...

Wenn du in einem kommunalen Bauhof arbeitest hattest du 2020 Anspruch auf die jeweilige Corona-Sonderzahlung. Die war gestaffelt nach Entgeltgruppen. Je höher die Entgeltgruppe desto weniger war die Zahlung. Also nichts mit "nur die hohen Entgeltgruppen" bekommen was. Wenn man schon Kenntnis von einer Sonderzahlung hat, warum geht man dann nicht zu seinem AG und erhebt Anspruch drauf?
Bei den kommunalen Beamten wird der Tarifabschluss der Länder meist übertragen. Das entscheidet aber das jeweilige Bundesland ob es davon Gebrauch macht.
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