12.02.2010, 23:26
Hallo.
Darf ein Bürgermeister ihm ausgehändigte Unterschriftenlisten dazu hernehmen, dass er die darauf Unterzeichneten persönlich bzw. gemeindeoberhaupt-technisch anschreibt, und diese Unterzeichner in deren Meinung umstimmen möchte ?
Darf er sowas ??
Ich denke unser Ratsoberhaupt hat hier Bockmist gebaut.
Danke für hilfreiche Antworten.
cu
Darf ein Bürgermeister ihm ausgehändigte Unterschriftenlisten dazu hernehmen, dass er die darauf Unterzeichneten persönlich bzw. gemeindeoberhaupt-technisch anschreibt, und diese Unterzeichner in deren Meinung umstimmen möchte ?
Darf er sowas ??
Ich denke unser Ratsoberhaupt hat hier Bockmist gebaut.
Danke für hilfreiche Antworten.
cu