Ich bin seit 2007 im Öffentlichen Dienst beschäftigt. Meine ersten Arbeitsverträge waren befristet und wurden immer wieder verlängert. Zwischenzeitlich wurde ich dannte Kommunalbedienstete und wurde bin seit 2016 dann wieder unbefristet beim Land angestellt.
Ich war von 2007 immer am gleichen Dienstort eingesetzt.
Ab wann werden mir meine Dienstjahre angerechnet?
Danke!
Ich überlege mir eine neue Arbeit zu suchen und es geht um Kündigungsfristen etc. .....
Habe einen Versetzungsantrag gestellt, wurde aber abgelehnt, da man nicht von einem unbefristeten in einen befristeten Vertrag wechseln kann, wurde mir jedenfalls so mitgeteilt.
Für die Kündigungsfrist gilt die Zeit beim aktuellen Arbeitgeber (einschließlich der früheren Zeit).
"Habe einen Versetzungsantrag gestellt, wurde aber abgelehnt, da man nicht von einem unbefristeten in einen befristeten Vertrag wechseln kann,"
Zumindest kann man nicht durch Versetzung den Arbeitsvertrag in einen befristeten Arbeitsvertrag ändern. Soweit Einigkeit besteht, kann man dies natürlich durch Änderungsvertrag machen. Wobei der Arbeitgeber prüfen muss, ob er in der Lage ist, da eine wirksame Befristung zu vereinbaren.