Dienstposten für Verbeamtung
#1

Guten Tag,

ich bin derzeit Angestellter im öffentlichen Dienst in Sachsen.
Eingruppiert in die E11 in der IT. 

Nun strebe ich die Verbeamtung an. Muss es dafür einen extra entsprechenden Dienstposten geben? 
Könnte mein jetziger Dienstposten auch für Beamte offen sein? 

Kann sich mein Arbeitgeber aus diesem Grund, wenn alle anderen Voraussetzungen vorliegen, gegen eine Verbeamtung aussprechen?

Vielen Dank und viele Grüße
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#2

"Nun strebe ich die Verbeamtung an. Muss es dafür einen extra entsprechenden Dienstposten geben?
Könnte mein jetziger Dienstposten auch für Beamte offen sein? "
Es braucht eine entsprechende Planstelle. Die jetzige Tätigkeit kann auch auf dem Dienstposten als Beamter Übertragen werden. Der Dienstherr kann aber auch andere Tätigkeiten übertragen

"Kann sich mein Arbeitgeber aus diesem Grund, wenn alle anderen Voraussetzungen vorliegen, gegen eine Verbeamtung aussprechen?"
Einen Grund braucht der potentielle Dienstherr nicht. Es reicht grundsätzlich auch keine Verbeamtung zu wollen. Eine fehlende Planstelle wäre ein zwingender Grund der eine Verbeamtung verhindert.
Auch kann sich ein Dienstherr entscheiden nur in bestimmten Tätigkeiten zu verbeamten.
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