27.11.2017, 15:24
Hallo zusammen,
ich bin neuer Personalrat bei uns und werde mit einer Dienstvereinbarung konfrontiert die ich Unbedingt Unterschreiben soll (laut Arbeitgeber).
Mich Stört in dieser Dienstvereinbarung ein Punkt und ich wollte von euch wissen ob das Überhaupt rechtskräftig ist.
Der Vorgesetze kann ohne vorherige Kenntnis und Zustimmung des Benutzers auf den Email Account des Benutzers zugreifen.
Meine Frage ist ist sowas überhaupt rechtlich tragbar was den Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht der Betreffenden angeht?
Gruß
ich bin neuer Personalrat bei uns und werde mit einer Dienstvereinbarung konfrontiert die ich Unbedingt Unterschreiben soll (laut Arbeitgeber).
Mich Stört in dieser Dienstvereinbarung ein Punkt und ich wollte von euch wissen ob das Überhaupt rechtskräftig ist.
Der Vorgesetze kann ohne vorherige Kenntnis und Zustimmung des Benutzers auf den Email Account des Benutzers zugreifen.
Meine Frage ist ist sowas überhaupt rechtlich tragbar was den Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht der Betreffenden angeht?
Gruß