Direktionsrecht
#1

Der AG hat bei der Coronapandemie von seinem Direktionsrecht gebrauch gemacht und die Beschäftigten in Schichten eingeteilt, dabei kam es zu Minderstunden. Diese sollen jetzt durch die AN nachgearbeitet werden. In Vorfeld war davon keine Rede, gibt es in der Rechtssprechung Urteile auf die man sich jetzt beziehen könnte?

Freundliche Grüße
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#2

Einen Personalrat gibt es nicht.
Wie sollen die Stunden ausgeglichen werden? Durch entsprechende geplante Stunden im Schichtplan?

Es kommt auf die Details der Anordnung der Schichten an ob Annahmeverzug des Arbeitgebers vorliegt oder Minusstunden zu Lasten der Beschäftigten.
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#3

Der Ausfall der Stunden ist alleine Arbeitgebersache, d. h. nacharbeiten ist nicht! Die Begründung ist, dass der AG deine Schichten festlegt. Wenn er dich nicht für deine vollen Stunden einteilt, ist das nicht dein Problem, du hättest ja gearbeitet. Das heißt der AG ist im Annahmeverzug was deine Arbeitsleistung betrifft und muss einfach nur deinen vollen Lohn zahlen. Warum es dazu kam, ist irrelevant und liegt bei Corona im Betriebsrisiko des AG.
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#4

Hallo Mitstreiter!
Zu @Hundetrick die Frage, gibt es denn dazu irgendeine Rechtsprechung?
Wir haben den ähnlichen Fall. Mehrere MitarbeiterInnen der Kernverwaltung als auch Kindergärtnerinnen wurden durch den Bürgermeister während Corona so beschäftigt, dass viele Überstunden entstanden sind. Wann diese jemals abgebummelt werden können, dazu gibt es keine Regelung.
Ich kenne es jedoch so, dass AN und AG jeweils ihren Arbeitsvertrag so zu erfüllen haben, wie es da geschrieben steht. Also ohne die "angeordneten" Minusstunden. Dies steht u.a. so bei "Hauffe".
Aber vielleicht habt ihr ja andere, bessere Fundstellen zum gesamten Thema "Minusstunden"!?
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#5

Grundsätzlich ist Haufe schon sehr gut. Was sagt die Gewerkschaft? Gibt's eine Dienstvereinbarung?
Für eine richtige Einschätzung muss man schauen, wie genau die Anordnung aussieht. Viele Beschäftigte arbeiten leider auf "Zuruf", also ohne etwas schriftliches, quasi freiwillig. Allerdings darf man nicht vergessen, dass der Arbeitgeber durchaus Überstunden anordnen darf! Nur Minusstunden sind ein Problem. Wie Überstunden wieder abgebaut werden, regelt der TV oder ergänzend eine DV.
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