Hallo und guten Tag
Eine Kollegin soll aus einer SuE-Einstufung in eine E-Einstufung kommen. Sie arbeitet als Fachberatung Kindertagespflege. Da käme eigentlich E 10 in Frage. Nun ist sie aber Leitung und da wollte ich fragen, ob und mit welcher Argumentation E 11 auch in Frage käme. Es muss ja möglich sein, dass sich die Leitung in der Bezahlung von den sonstigen Fachberatern absetzt. Ich wäre sehr dankbar um eine Einschätzung
Eingruppierung nach welchem Abschnitt der Entgeltordnung (Allgemeiner Teil Entgeltgruppen 2 bis 12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst?)
Leitung beinhaltet welche Aufgaben?
Leitung muss nicht zwingend zu einer höheren Eingruppierung führen. Allerdings wäre im allgemeinen Teil der Entgeltordnung eine E10 bei Leitungsaufgaben grundsätzlich nicht möglich.
Abschluss Uni- und FH-Studium
Leitung beinhaltet mal grob zusammengefasst: Fachberatung und Führung eines 7er Fachberatungs-Teams inkl. Finanzverantwortung, Arbeit als Fachberatung für 260 Tagespflegepersonen die und rund 800 Kinder betreuen, Personalverantwortung, Einstellung, Konzeptionelles Arbeiten und, und, und...
Warum ist E 10 bei Leitungsaufgaben nicht korrekt? Diese Antwort hilft mir leider nicht weiter. Und was wäre dann korrekt?
Ja, Leitung beinhaltet nicht zwingend Höherstufung, es soll aber eine Höherstufung für die Leitung geben. Nur sagt keiner welche- der freie Träger soll dies beantragen....
Im allgemeinen Teil Verwaltung kann E10 nicht die Eingruppierung für Leitungsaufgaben sein, da es ein Drittelheraushebungsmerkmal beinhaltet und bei Leitung grundsätzlicher ein einheitlicher Arbeitsvorgang vorliegt. Wenn man nach allgemeinem Teil Verwaltung eingruppiert, könnte E9c oder E11 korrekt sein. E9b eher unwahrscheinlich.
Wenn ihr keine Ahnung von Eingruppierung habt und trotzdem nach TVöD eingruppieren wollt müsst ihr die Leistung einkaufen oder Know-How entwickeln/einstellen.
" soll aber eine Höherstufung für die Leitung geben. "
Sagt wer? Wollt ihr ggf. übertariflich bezahlen. In den meisten Zuwendungsbescheiden für frei Träger dürfte dies ausgeschlossen sein.
"Wenn ihr keine Ahnung von Eingruppierung habt und trotzdem nach TVöD eingruppieren wollt müsst ihr die Leistung einkaufen oder Know-How entwickeln/einstellen."
Es ist zu umfangreich und zu kompliziert zu erklären wie der Aufbau und die Struktur vor Ort sind- so viel aber vorweg: Es ist nicht ungewöhnlich so und wird auch andernorts so gehandhabt. Eine höflichere, weniger wertende und von Vorurteilen geprägte Antwort (ich könnte auch Unkenntnis , was den freien Trägermarkt und das Procedere mit ebendiesen angeht unterstellen) hätte ich in diesem Forum dann schon erwartet. So ist es wenig hilfreich.