28.02.2023, 21:11
Hallo,
wie ist es zu deuten, bei den Voraussetzungen in den EG 1-4 steht da An- und Ungelernte.
Bedeutet dies, wenn man keinen Ausbildungsberuf erlernt hat, dass man da in diese EG eingestuft wird oder wenn man in der derzeitigen Berufsausübung keine Berufsausbildung hat und man als ,,Quereinsteiger" in der Position tätig ist, aber man prinzipiell eine Berufsausbildung hat.
Mit freundlichen Grüßen
wie ist es zu deuten, bei den Voraussetzungen in den EG 1-4 steht da An- und Ungelernte.
Bedeutet dies, wenn man keinen Ausbildungsberuf erlernt hat, dass man da in diese EG eingestuft wird oder wenn man in der derzeitigen Berufsausübung keine Berufsausbildung hat und man als ,,Quereinsteiger" in der Position tätig ist, aber man prinzipiell eine Berufsausbildung hat.
Mit freundlichen Grüßen