Ist es für eine Eingruppierung in E 12 nötig, neben der mind. 3-jährigen Erfahrung auch mindestens drei Jahre durch ausdrückliche Anordnung als Leitung einer IT Gruppe bestellt worden zu sein oder reicht es, zum Zeitpunkt der Eingruppierung die Leitung zu übernehmen?
Ich verstehe dies so, dass nur zum Zeitpunkt der Eingruppierung die Leitung gegeben sein muss. Die 3 Jahre Erfahrung beziehen sich nur auf die Entgeltgruppe 10.
"Entgeltgruppe 12
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 oder
b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 10 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind."