11.07.2017, 09:32
Guten Tag liebe Kolleginnen und Kollegen ,
ich bin seit Juli 2015 mit folgenden Aufgaben betreut: Gaststätten (Kontrollen, Konzessionen - eben das ganze Programm), Gewerbe (Konzessionierungen von Geldspielgeräten, Bewacherunternehmen, etc.), verkehrsrechtliche Anordnungen, Veranstaltungen (Genehmigung und Kontrollen). Ich habe den Eindruck, dass mein Arbeitgeber nicht bereit ist, mir den Wechsel in die EG 8 zu ermöglichen. Ich denke über eine Antragstellung zur Höhergruppierung nach. Wie verhält sich das im Hinblick auf die neue Entgeltordnung und ist eine Höhergruppierung unter den genannten Tätigkeiten in die Entgeltgruppe 8 persönlich (Ich habe die Prüfung zum Verwaltungsfachangestellten erfolgreich abgelegt) und sachlich möglich? Vielen Dank für eure Hilfe!
ich bin seit Juli 2015 mit folgenden Aufgaben betreut: Gaststätten (Kontrollen, Konzessionen - eben das ganze Programm), Gewerbe (Konzessionierungen von Geldspielgeräten, Bewacherunternehmen, etc.), verkehrsrechtliche Anordnungen, Veranstaltungen (Genehmigung und Kontrollen). Ich habe den Eindruck, dass mein Arbeitgeber nicht bereit ist, mir den Wechsel in die EG 8 zu ermöglichen. Ich denke über eine Antragstellung zur Höhergruppierung nach. Wie verhält sich das im Hinblick auf die neue Entgeltordnung und ist eine Höhergruppierung unter den genannten Tätigkeiten in die Entgeltgruppe 8 persönlich (Ich habe die Prüfung zum Verwaltungsfachangestellten erfolgreich abgelegt) und sachlich möglich? Vielen Dank für eure Hilfe!