EG 8b SUE
#1

Kann mir jemand erläutern, was sich genau hinter der Eingruppierung Sue S 8b verbirgt?
Erzieherin mit schwieriger Tätigkeit.
Wer und wann steht einen das zu?
Ich bin Heilerziehungspflegerin, und für die Integrationsgruppe zuständig, mein jetziger Arbeitgeber Stadt, weigert sich mich in die S9 ( Heilpädagogin) einzustufen, obwohl ich die Tätigkeit ausübe. Jetzt frag ich mich was sich hinter S8b verbirgt, für wen ist das gedacht?
Vielen Dank
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#2

Moin,

die Eingruppierung in die S9 Fallgruppe 2 setzt die Ausbildung als Heilpädagogin mit staatlicher Anerkennung sowie entsprechender Tätigkeit voraus. Die Fallgruppe 2 sieht keine sonstigen Beschäftigten vor. Wenn die entsprechende Ausbildung nicht vorliegt, kannst Du in die S 9 FG 2 nicht eingruppiert werden.

Die Entgeltgruppe S 8b richtet sich in der Fallgruppe 1 unter anderem an Heilerziehungspflegerinnen mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten. In der Protokollerklärung 6 ist als Beispiel für besonders schwierige fachliche Tätigkeit die Tätigkeit in einer Integrationsgruppe mit mindestens einem Drittel von behinderten Menschen genannt.

Ich kann aus Deiner Beschreibung nicht entnehmen, dass eine fehlerhafte Eingruppierung vorliegt.

Grüße
1887
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#3

Hallo,
danke für die Antwort.
Eine Integrationsgruppe darf rechtlich nie 1/3 behinderte Kinder haben höchstens 5 mit Sondergenehmigung. ( Erlaubt sind höchstens 18 Kinder und davon 4 behindete Kinder, mit Sondergenehmigung 5 Integrationskinder. Somit also kein 1/3.
Somit kann dieser Fall nie eintreten, ausser ich nehm nur 12 Kinder einfach auf und 4 Intergrationskinder, dann wäre es ja 1/3, aber eben praktisch nicht umsetzbar
Ich habe schon in anderen Kitas gearbeitet, wo ich als Heilpädagogin bezahlen, da ich ja dessen Arbeit übernehmen darf und muss. Da sie eine Heilerziehungspflegerin auf den Posten setzen dürfen, bekam ich auch immer das Heilpädagogengehalt, das waren aber Kirchliche Träger.

Warum soll und muss ich die selbe Arbeit, Verantwortung machen, bin mit meiner Ausbildung gut genug für den Job, das ich ihn ausführen darf, aber nicht das Gehalt bekommen-
schwierig zu verstehen, da ich ja sonst wie gesagt in den kirchlichen Arbeitgebern danach bezahlt wurde
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#4

Moin,

die ursprüngliche Frage war nach den tariflichen Regelungen. Diese habe ich wiedergegeben. Die Drittelbetreuung ist als Beispiel in den Protokollnotizen benannt, Beispiel heißt, dass es andere Aufgabenstellungen gibt, die ebenso beurteilt werden können und bei einer vorliegenden Eingruppierung in S 8b auch so gesehen werden. Es ist auch nicht ausreichend, wenn ein Teil der auszuübenden Tätigkeit die Tätigkeit einer Heilpädagogin ist, es muss mindestens die Hälfte der Tätigkeit sein.

Auch wenn eine Eingruppierung ungerecht wahrgenommen wird, kann sie rechtlich richtig sein. Ein Personalsachbearbeiter setzt das zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelte Tarifergebnis um.

Grüße
1887
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#5

OK, vielen Dank. Ich führe zu 100Prozent die Aufgabe der Heilpädagogin durch, das ist ja das was mich ärgert. Meine Ausbildung reicht aus um den Job/ Stelle zu 100Prozent auszuführen, meine Ausbildung reicht aber nicht aus um auch das Geld dafür zu bekommen.
Ok, dann muss ich mich wohl damit abfinden und wieder zu einem kirchlichen Träger gehen, der mich auch finanziell mit der Heilpädagogin gleich setzt.
Vielen lieben Dank für ihre Mühe und Veranschaulichungen.
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#6

Hier auf der Webseite wird erwähnt, das auch Handwerksmeister als Gruppenleiter S8b bekämen. Unter welchen Vorrausetzungen ist das der Fall und wann werden sie stattdessen in S7 eingruppiert?
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#7

Wenn für die Tätigkeit ein Meister gebracht wird und die Qualifikation als Meister vorliegt ist es S8b. Wenn es eine Tätigkeit ist wo kein Meister gebraucht wird, aber zufällig die Qualifikation als Meisiter vorliegt ist es S7.
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