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Ich komme aus der Schweiz, bin seit 20 Jahren in D und habe unter Vorbehalt eine Jobzusage im öffentlichen Dienst. Die Personalerin meint, mein Schweizer Pass sei ein Problem. Aber ich dachte, wenn man in der EWR sei, habe man uneingeschränkte Arbeitserlaubnis. Nun drängt sie, meinen zweiten Pass (bin Doppelbürgerin), den Franzosenpass zu erneuern, weil er abgelaufen ist. Sie sagt, dafür habe ich eine Woche Zeit. Das kann ich doch nicht so schnell, das ist doch gar nicht möglich.....Ist das im öffentlichen Dienst so normal?
Die Schweiz ist nicht Teil des EWR. Trotzdem greifen im Kern ähnliche Regelungen für Schweizer. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, jemanden mit schweizer Staatsbürgerschaft im öffentlichen Dienst einzustellen.
Um was für einen Tätigkeitsbereich geht es? Und Tarifbeschäftigte oder Beamtin?
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Ach so ja, stimmt, ich bin ja gar nicht in der EWR. Ich wollte schreiben EFTA.
Grundsätzlich ist die Einstellung von Schweizern kein Problem. Weshalb der Arbeitgeber da Probleme sieht kann man nur dort erfahren.
Soweit es ein eher kleiner kommunaler Arbeitgeber ist fehlt vielleicht einfach die Erfahrung damit.