Jahressonderzahlung bei Wechsel vom Land zur Gemeinde
#1

War vom 1.1.24 bis 30.4.24 beim Land beschäftigt und vom 1.5. bis 31.12.24 bei der Gemeinde.
Steht mir von beiden Arbeitgebern Weihnachtsgeld zu oder wird das Weihnachtsgeld beim letzten Arbeitgeber voll gezahlt oder gezwölftelt?
Zitieren
#2

Kein Anspruch gegenüber dem Land, weil das Arbeitsverhältnis am 1.12. keinen Bestand hat.

Anspruch für die Zeit ab 1.5. beim aktuellen Arbeitgeber. Also 8/12.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Jahressonderzahlung
- Jahressonderzahlung
- Sonderfall der Jahressonderzahlung


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers