Dürfen Ehepartner gemeinsam in der Finanzabteilung einer Behörde tätig sein?
Ist es rechtlich vertretbar, wenn einer der Beiden die Vorgesetztenrolle inne hat?
Hallo,
zu 1) Grundsätzlich ja.
zu 2) Grundsätzlich ja.
Es kommt allerdings auf die nähere Tätigkeit an, woraus sich in der Tat Einschränkungen ergeben könnten.
Bspw. ist in Nds. geregelt, dass bestimmte Personen der Kassenleitung nicht mit bestimmten anderen Personen (u.a. mit dem für das Finanzwesen oder der Rechnungsprüfung) verwand sein dürfen. Konkret nachzulesen ist dies in § 126 NKomVG.
Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
Wir haben einen entsprechenden Passus in einer Dienstanweisung:
Zahlungsverkehr und Buchführung dürfen nicht von denselben Beschäftigten wahrgenommen werden. Buchhalterinnen oder Buchhalter und Kassiererinnen oder Kassierer dürfen nicht bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert oder durch Adoption oder Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft verbunden sein.
Ich weiß auch, dass bei uns darauf geachtet wird, dass möglichst keine solche Konstellation bei Ehepaaren eintritt - also Vorgesetzte-Untergebene. In solchen Fällen wurde immer eine Versetzung betrieben...
Beatrix