14.11.2022, 13:44
Hallo zusammen,
bei uns soll die KitaSoftware Leandoo als App eingeführt werden. Dies ist eine Kommunikationssoftware zwischen dem Kindergarten und den Eltern sowie der Kindergartenleitung und den Erzieherinnen. Ein Schreiben untereinander bzw. das Anworten ist nicht möglich, lediglich das informieren.
Ist das als neue Informations- und Kommunikationstechnologie zustimmungspflichtig nach § 75 LPVG BW?
Danke für eine Rückmeldung.
bei uns soll die KitaSoftware Leandoo als App eingeführt werden. Dies ist eine Kommunikationssoftware zwischen dem Kindergarten und den Eltern sowie der Kindergartenleitung und den Erzieherinnen. Ein Schreiben untereinander bzw. das Anworten ist nicht möglich, lediglich das informieren.
Ist das als neue Informations- und Kommunikationstechnologie zustimmungspflichtig nach § 75 LPVG BW?
Danke für eine Rückmeldung.