Eingruppieren von Mitarbeiter
#1

Hallo, wir sind ein neuer Träger in der Sozialpädagogischen Familienhilfe. Wir wollen eine unterstützende Kraft für unser Büro einstellen. 
Die Dame ist eine gelernte Einzelhandelskauffrau, hat aber Erfahrung in der Jugendhilfe. 
Wo können wir sie im TÖVD V eingruppieren und warum? Die Stufe ist nicht so wichtig. Uns interessiert erstmal die Gruppe. 
Vielen Dank
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#2

Kommt auf die übertragenen Aufgaben an.
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#3

Worauf kommt es dort an?
Wo kann man etwas nachlesen?
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#4

Die Eingruppierung ergibt sich aus 
§§ 12, 13 TVöD. i.V.m. der TVöD Entgeltordnung.

Bei Verwaltungstätigkeiten kommen die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale zur Anwendung.
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