Seit 1993 ist der Arbeitsplatz unserer Bauzeichnerin komplett auf Digitalmedien umgestellt. Plotter, 2 Bildschirme sowie div. Zeichenprogramme. Sie ist die einzige Person, die diese Technik bedienen kann und besucht regelmässig Schulungen. Sie möchte einen Antrag stellen auf 9a, Stufe 4. Sie ist derzeit in EG 6 Stufe 6 eingruppiert. Was meint Ihr, hat sie einen Anspruch?
mit freundlichen Grüßen
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Anscheinend ist die Stelle nicht bewertet.
Dann sollte sie m. E. einen Antrag auf tarifgerechte Eingruppierung stellen. Wenn die Stelle bewertet wird, dann muss man feststellen wann die Tätigkeit der höheren Entgeltgruppe übertragen worden ist und die Stufenlaufzeit von diesem Zeitpunkt neu berechnen.
Eine Rückzahlung erfolgt aber nur sechs Monate rückwirkend ab Antragstellung.
Sie ist die einzige die diese Technik bedienen kann? Da sollte sich jemand mal Gedanken machen was passiert wenn die Dame mal länger krank wird.
Hier gilt die Einschlägigkeit der Besonderen Tarifmerkmale. (Vorbemerkung Nr. 1 der Entgeltordnung zum TVöD [VKA]). Demnach ist die Stelle nach Abschnitt XXXII der Entgeltordnung zum TVöD zu bewerten. Hier gibt es aber nur die Entgeltgruppen 5 und 6. Eine Entgeltgruppe 9a ist nicht vorgesehen.