05.03.2024, 16:50
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe bald ein Vorstellungsgespräch für eine Bauzeichnerstelle im öffentlichen Dienst. Bislang hatte ich noch nie mit einem Tarifvertrag im öffentlichen Dienst zu tun, daher hätte ich gerne eine konkrete Aussage, was ich als Gehaltsvorstellung als angemessen vorbringen kann. Die Stelle ist vorgesehen für 19,5 Stunden. Ich weiß nicht, ob das einen Unterschied macht, ob es eine Teilzeit- oder Vollzeitstelle ist. Daher die zusätzliche Information.
Ich weiß auch, dass sich die Entgeltstufe nach Berufserfahrung richten, weiß aber nicht, ob die Ausbildungszeit mit angerechnet wird.
Ich habe eine dreijährige Ausbildung zur Bauzeichnerin im Tief-, Straßen- u. Landschaftsbau absolviert. Dann war ich für acht Jahre in einem Architekturbüro als Bauzeichnerin in Vollzeit angestellt. Während dieser acht Jahre war ich allerdings für sechs Jahre in Elternzeit.
Und nun bin ich seit 2016 ebenfalls als Bauzeichnerin (mit 18h/ Woche, sofern das eine Rolle spielt) in einem Ingenieurbüro für Straßenplanung angestellt.
Ich nehme an, dass ich dann ohne Anrechnung der Ausbildungsjahre und abzüglich der Elternzeit zehn Jahre Berufserfahrung vorweisen kann.
Ist das so richtig?
Und bei welcher Eingruppierung der Gehaltsstufen kann ich mein voraussichtliches monatliches Bruttogehalt nun ablesen?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand bei meinem Anliegen weiterhelfen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ich habe bald ein Vorstellungsgespräch für eine Bauzeichnerstelle im öffentlichen Dienst. Bislang hatte ich noch nie mit einem Tarifvertrag im öffentlichen Dienst zu tun, daher hätte ich gerne eine konkrete Aussage, was ich als Gehaltsvorstellung als angemessen vorbringen kann. Die Stelle ist vorgesehen für 19,5 Stunden. Ich weiß nicht, ob das einen Unterschied macht, ob es eine Teilzeit- oder Vollzeitstelle ist. Daher die zusätzliche Information.
Ich weiß auch, dass sich die Entgeltstufe nach Berufserfahrung richten, weiß aber nicht, ob die Ausbildungszeit mit angerechnet wird.
Ich habe eine dreijährige Ausbildung zur Bauzeichnerin im Tief-, Straßen- u. Landschaftsbau absolviert. Dann war ich für acht Jahre in einem Architekturbüro als Bauzeichnerin in Vollzeit angestellt. Während dieser acht Jahre war ich allerdings für sechs Jahre in Elternzeit.
Und nun bin ich seit 2016 ebenfalls als Bauzeichnerin (mit 18h/ Woche, sofern das eine Rolle spielt) in einem Ingenieurbüro für Straßenplanung angestellt.
Ich nehme an, dass ich dann ohne Anrechnung der Ausbildungsjahre und abzüglich der Elternzeit zehn Jahre Berufserfahrung vorweisen kann.
Ist das so richtig?
Und bei welcher Eingruppierung der Gehaltsstufen kann ich mein voraussichtliches monatliches Bruttogehalt nun ablesen?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand bei meinem Anliegen weiterhelfen kann.
Mit freundlichen Grüßen