31.07.2023, 03:30
Guten Abend zusammen,
Ich habe folgenden Sachverhalt:
Ich bin zur Zeit Beamtin auf Probe bei einer Kommune in NRW.
Ich habe 2 Jahre Vorbereitungsdienst bei der Polizei abgeleistet, das Studium jedoch nicht abgeschlossen. Leistungsnachweise liegen jedoch vor.
Anschließend habe ich den Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 1.2. abgeleistet und bin nun Verwaltungswirtin und auf Probe verbeamtet.
Ich arbeite bei einer Ordnungsbehörde.
Dort sind fast ausschließlich Quereinsteiger angestellt, die entsprechenden Verwaltungslehrgänge stehen aus und man wartet bis zu 3 Jahre darauf.
Das bedeutet, der Job wird bis dahin einfach so ohne Ausbildung in dem Bereich wahrgenommen.
Die Stellen sind nach EG 9a/A9 bewertet.
Alle Angestellten bekommen EG 4 und die Differenz zur EG 9a als Zulage.
Nun zu meinem Anliegen:
Ich besetze eine nach A9 bewerteten Stelle im Außendienst, erhalte aber als Beamtin im m.D. natürlich A6er Bezüge.
Eine Zulage, wie bei den Angestellten, erhalte ich nicht. Dies bedeutet, ich verdiene schonmal weniger, als alle anderen.
Dies wäre mir grundsätzlich egal, jedoch stört mich die Tatsache, dass zwar alle irgendeine Ausbildung haben (Bäcker, Verkäufer, Bankkaufmann, etc.), jedoch diese ja nicht für die Arbeit zu gebrauchen ist.
Das bedeutet im Grunde werden absolut alle, egal woher sie kommen, besser bezahlt.
Eine Anrechnung von irgendwas erfolgt bei mir nicht. Weder eine Verkürzung der Probezeit, noch der eventuelle Ausgleich durch Zulagen oder Erfahrungsstufen sei möglich.
Ich finde dazu absolut nichts im Internet. Ich kann mir aber einfach nicht vorstellen, dass es mich jetzt ca. 6-8 Jahre kosten soll, bis ich gleichwertig bezahlt werde.
Es gibt dort keinen vergleichbaren Fall, da alle Angestellte sind.
Es kommt mir falsch vor, dass ich nach 2 Jahren Ausbildung im ö.D. und 2 Jahren Studium in einer höheren Laufbahngruppe so benachteiligt bin.
Wie gesagt eine Zulage oder Verkürzung der Probezeit scheint auch nicht möglich zu sein.
Die Anrechnung des Studiums erfolgt ebenfalls nicht mit der Begründung, dass dies im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet wurde.
Das heißt ich habe eine abgeschlossene Ausbildung in der Verwaltung und 2 Jahre Erfahrung und Rechtskenntnisse aus dem Studium vorzuweisen und trotzdem hab ich 3 Jahre Probezeit und Bezüge nach A6, während absolut jeder andere 6 Monate Probezeit hat und mehr Gehalt bekommt.
Ich weiß, dass bei Beamten alles streng geregelt ist, jedoch kommt mir diese ganze Situation komisch vor.
Wenn man schon keine Zulage oder Vergleichbares gewähren kann, müsste doch zumindest eine Verkürzung der Probezeit möglich sein.
Vielleicht gäbe es ja die Möglichkeit für eine besonders gute Beurteilung? Wenn jeder die Aufgaben so wahrnehmen darf und ich sowohl den nötigen Abschluss als auch Erfahrung mitbringe, sollte man doch meinen, dass dies in einer entsprechenden Beurteilung gewürdigt werden müsste? Schließlich kann ich als volle Kraft eingesetzt werden, während alle anderen durch die Kollegen noch in das Gröbste eingewiesen werden müssen.
In jedem anderen Bereich hätte ich dies nicht angezweifelt, jedoch habe ich hier das Gefühl höher qualifiziert zu sein und trotzdem benachteiligt zu werden.
Ich hoffe, irgendjemand von euch kennt sich da einigermaßen aus
Ich habe folgenden Sachverhalt:
Ich bin zur Zeit Beamtin auf Probe bei einer Kommune in NRW.
Ich habe 2 Jahre Vorbereitungsdienst bei der Polizei abgeleistet, das Studium jedoch nicht abgeschlossen. Leistungsnachweise liegen jedoch vor.
Anschließend habe ich den Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 1.2. abgeleistet und bin nun Verwaltungswirtin und auf Probe verbeamtet.
Ich arbeite bei einer Ordnungsbehörde.
Dort sind fast ausschließlich Quereinsteiger angestellt, die entsprechenden Verwaltungslehrgänge stehen aus und man wartet bis zu 3 Jahre darauf.
Das bedeutet, der Job wird bis dahin einfach so ohne Ausbildung in dem Bereich wahrgenommen.
Die Stellen sind nach EG 9a/A9 bewertet.
Alle Angestellten bekommen EG 4 und die Differenz zur EG 9a als Zulage.
Nun zu meinem Anliegen:
Ich besetze eine nach A9 bewerteten Stelle im Außendienst, erhalte aber als Beamtin im m.D. natürlich A6er Bezüge.
Eine Zulage, wie bei den Angestellten, erhalte ich nicht. Dies bedeutet, ich verdiene schonmal weniger, als alle anderen.
Dies wäre mir grundsätzlich egal, jedoch stört mich die Tatsache, dass zwar alle irgendeine Ausbildung haben (Bäcker, Verkäufer, Bankkaufmann, etc.), jedoch diese ja nicht für die Arbeit zu gebrauchen ist.
Das bedeutet im Grunde werden absolut alle, egal woher sie kommen, besser bezahlt.
Eine Anrechnung von irgendwas erfolgt bei mir nicht. Weder eine Verkürzung der Probezeit, noch der eventuelle Ausgleich durch Zulagen oder Erfahrungsstufen sei möglich.
Ich finde dazu absolut nichts im Internet. Ich kann mir aber einfach nicht vorstellen, dass es mich jetzt ca. 6-8 Jahre kosten soll, bis ich gleichwertig bezahlt werde.
Es gibt dort keinen vergleichbaren Fall, da alle Angestellte sind.
Es kommt mir falsch vor, dass ich nach 2 Jahren Ausbildung im ö.D. und 2 Jahren Studium in einer höheren Laufbahngruppe so benachteiligt bin.
Wie gesagt eine Zulage oder Verkürzung der Probezeit scheint auch nicht möglich zu sein.
Die Anrechnung des Studiums erfolgt ebenfalls nicht mit der Begründung, dass dies im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet wurde.
Das heißt ich habe eine abgeschlossene Ausbildung in der Verwaltung und 2 Jahre Erfahrung und Rechtskenntnisse aus dem Studium vorzuweisen und trotzdem hab ich 3 Jahre Probezeit und Bezüge nach A6, während absolut jeder andere 6 Monate Probezeit hat und mehr Gehalt bekommt.
Ich weiß, dass bei Beamten alles streng geregelt ist, jedoch kommt mir diese ganze Situation komisch vor.
Wenn man schon keine Zulage oder Vergleichbares gewähren kann, müsste doch zumindest eine Verkürzung der Probezeit möglich sein.
Vielleicht gäbe es ja die Möglichkeit für eine besonders gute Beurteilung? Wenn jeder die Aufgaben so wahrnehmen darf und ich sowohl den nötigen Abschluss als auch Erfahrung mitbringe, sollte man doch meinen, dass dies in einer entsprechenden Beurteilung gewürdigt werden müsste? Schließlich kann ich als volle Kraft eingesetzt werden, während alle anderen durch die Kollegen noch in das Gröbste eingewiesen werden müssen.
In jedem anderen Bereich hätte ich dies nicht angezweifelt, jedoch habe ich hier das Gefühl höher qualifiziert zu sein und trotzdem benachteiligt zu werden.
Ich hoffe, irgendjemand von euch kennt sich da einigermaßen aus