Probezeit - Wartezeit 1. Beförderungsamt
#1

Hallo zusammen,

zum 01.04.2009 ist der Status "z.A." durch Erlass des Beamtenstatusgesetz entfallen, was jedoch keine Auswirkungen auf die Probezeit haben dürfte, hoffentlich richtig. Genau hier liegt auch meine Frage.

Ich selbst bin leider "fast Laie" in diesem Rechtsgebiet und Kommunalbeamter g.D.. Jedoch kommt meine liebe Personalabteilung nun auf die Idee, mit Erlass des Beamtenstatusgesetztes zum 01.04.2009 sei die Probezeit weggefallen (dies wurde nicht so gesagt, lässt sich jedoch nicht anders logisch erklären).

Zum 14.08.2008 wurde ich erneut verbeamtet. Davor habe ich nach Abschluss meiner Ausbildung zum Dipl. Verwaltungswirt 3 Jahre gleichwertige Tätigkeiten im Angestelltenverhältnis wahrgenommen. Am 14.08.2009 wurde ich auf Lebenszeit verbeamtet. Als Mindestprobezeit wurde somit 1 Jahr berechnet, da meine Angestelltenzeiten in voller Höhe angerechnet werden mussten. Gem. § 21 Abs. 3 BLW NRW habe ich nun einen Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt. Da meine Zivildienstzeiten nicht berücksichtigt wurden, wären 9 Monate auf die Wartezeit nach A10 anzurechen und entsprechend zu verkürzen. Nach Verbeamtung auf Lebenszeit und Ende der Probezeit würde ich somit 1 Jahr Wartezeit auf A10 + eine interne Wartezeit auf Beförderungen abwarten müssen. Die Mindestwartezeit von einem Jahr kann laut Nachteilsausgleich verkürzt werden!

Ergebnis:
14.08.2008 Verbeamtung
14.08.2009 Beamter auf Lebenszeit (Mindesprobezeit 1 Jahr, gleichwertige Tätigkeit als Angestellter)
14.08.2010 Mindestwartezeit nach A10 erfüllt
14.02.2011 Interne Wartezeit erfüllt
14.06.2010 A10 durch Anrechnung Nachteilsausgleich in voller Länge (9 Monate)

Nun habe ich gesagt bekommen, dass ich zum 01.10.2010 befördert werden würde. (was aufgrund der haushaltsrechtl. Situation derz. nicht möglich sei, korrekt) Wenn ich jedoch zurückrechne, bedeutet dies, dass zum 01.04.2009 meine Probezeit geendet habe. 1 Jahr Mindestwartezeit auf A10: 01.04.2010, interne Wartezeit 6 Monate: 01.10.2010.

Stimmt das? Ich kann es mir in keinster Weise erklären. 2 Kolleginnen wären somit mit Verbeamtung zum 28.02.2010 zum gleichen Zeitpunkt fällig wie ich. Es ist doch lediglich das "z.A." entfallen, aber eine Probezeit kann doch niemals durch Gesetzerlass "entfallen", insbesondere: wo steht das bitte?!. Dies würde bedeuten, dass meine Kolleginnen lediglich eine Probezeit von 2 Monaten gehabt hätten.

Ist meine Berechnung korrekt? Verstehe ich etwa etwas falsch? p.s. auf meinen Antrag auf Nachteilsausgleich wird nicht eingegangen. Lediglich ein Eingangsschreiben samt Hinweis "der Haushalt lässt eine Beförderung nicht zu blabla" habe ich erhalten. Jedoch werden fällige Beförderungen auf eine Warteliste eingetragen und ich sehe es nicht ein, an Stelle 50 zu stehen, obwohl 30 richtig wäre.

Meine Kolleginnen haben nebenbei gesagt, ebenfalls den 01.10.2010 als Zeitpunkt der Beförderung genannt bekommen, mit eben der o.g. Verbeamtung zum 28.02.2009. Ohne Antrag auf einen Nachteilsausgleich oder sonstiges.

Danke im Voraus! Leider bin ich nach mehreren Rückfragen beim Personalamt immer noch nicht schlauer!
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