Hallo,
Berufskraftfahrer können nach EG 5 und nach EG 6 eingruppiert werden. Bei uns führt das immer wieder zu Diskussionen.
Ist es irgendwo schriftlich geregelt, wonach sich die Eingruppierung richtet?
Schade würde mich auch interessieren.
Das wird oft auf Ebene des Bundeslandes im landesbezirklichen Tarifvertrag geregelt. Zum Beispiel in NRW sind da für Kraftwagenfahrer die Entgeltgruppen 5 oder 6 möglich, wenn ich es richtig sehe:
EG 5 gilt dabei für den normalen Kraftwagenfahrer.
EG 6 gilt in folgenden Fällen:
"6. Kraftwagenfahrer mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung für Kraftfahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 7,5 t beträgt
7. Kraftwagenfahrer mit der Fahrererlaubnis der Klasse D und der Fahrererlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf entsprechenden Fahrzeugen dieser Qualifikation und entsprechender Tätigkeit
8. Kraftwagenfahrer mit der Prüfung nach der Gefahrgutverordnung und entsprechender Tätigkeit"